CMR-Frachtbrief: Muster, Ausfüllen, e-CMR und eFTI 2027

Einen amtlichen CMR-Vordruck gibt es nicht: Weder das CMR-Übereinkommen von 1956 noch § 408 HGB schreiben ein Formular vor — vorgeschrieben ist eine Inhaltsliste (Art. 6 Abs. 1 CMR; § 408 Abs. 1 HGB, der dem Frachtführer nur einen Anspruch auf Ausstellung gibt). Das bekannte 24-Felder-Layout ist ein Branchenformular. Nützlicher als das Blatt ist die Frage, welche Angabe wann noch geschrieben werden darf: Der begründete Vorbehalt des Frachtführers muss bei der Übernahme fallen (Art. 8 Abs. 2 CMR), sonst greift die Vermutung guten äußeren Zustands (Art. 9 Abs. 2); der Empfänger hat bei verdecktem Schaden sieben Tage ohne Sonn- und Feiertage, bei Lieferfristüberschreitung 21 Tage (Art. 30). Elektronisch ist der Frachtbrief in Deutschland auf zwei getrennten Wegen zulässig: innerstaatlich nach § 408 Abs. 3 HGB, wenn Authentizität und Integrität gewahrt bleiben; grenzüberschreitend nur zwischen Vertragsstaaten des CMR-Zusatzprotokolls vom 20.2.2008, das für Deutschland am 5.4.2022 in Kraft trat (Hinterlegung 5.1.2022, BGBl. 2021 II S. 1035, 1036) — derzeit 42 Vertragsparteien. Ein gescanntes PDF genügt nicht, weil es das Bild eines Originals ist, nicht das Original. Bei der Straßenkontrolle darf das Begleitpapier nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GüKG als einzige der drei Kategorien statt ausgehändigt auch zugänglich gemacht werden — dann aber mit Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität (§ 7 Abs. 6 GüKG). Der 9. Juli 2027 ist gerechnet: Art. 5 Abs. 1 VO (EU) 2020/1056 lässt 30 Monate ab Inkrafttreten des ersten Rechtsakts nach Art. 7 und 8 laufen; die Verordnungen (EU) 2024/1942, 2024/2024 und 2024/2025 wurden am 20.12.2024 im Amtsblatt veröffentlicht und traten am zwanzigsten Tag danach, also am 9.1.2025, in Kraft. Ab dann müssen Behörden annehmen — Unternehmen bleiben frei. Der CMR-Frachtbrief selbst steht nicht im eFTI-Anwendungsbereich; für Deutschland sind in Anhang I Teil B genau vier Vorschriften notifiziert, § 408 HGB ist nicht darunter.

Quelle: Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) · United Nations Treaty Series · United Nations, Multilateral Treaties Deposited with the Secretary-General · United Nations Treaty Collection · Auswärtiges Amt / Bundesgesetzblatt · Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex (CELEX 32020R1056) · Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex (CELEX 32024R2024) · Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex (CELEX 32024R2025) · Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex (CELEX 32024R1942) · Bundesministerium für Verkehr · Logistivo. Daten zuletzt aktualisiert: .

Was ist ein CMR-Frachtbrief — und was genau ist daran „elektronisch"?

Gibt es einen amtlichen CMR-Vordruck — und wo bekomme ich ein Muster oder ein Blanko-Formular?

Darf ich eine CMR-Vorlage als PDF oder Word-Datei selbst ausfüllen und ausdrucken?

Wie fülle ich einen CMR-Frachtbrief aus — welches Feld gehört wem?

Was ist die CMR-Nummer, wer vergibt sie, und wie lang darf sie sein?

Welche Angabe darf ich später noch ändern — und bis wann?

Ist der elektronische Frachtbrief in Deutschland zulässig?

Reicht ein gescanntes PDF per E-Mail als elektronischer Frachtbrief?

Gilt mein e-CMR auch im Zielland — und wo lese ich den aktuellen Stand nach?

Was ist, wenn ein Transitland dem Zusatzprotokoll nicht beigetreten ist?

Was muss ich bei einer Straßenkontrolle vorzeigen — Papier oder Bildschirm?

Was passiert am 9. Juli 2027 — und woraus folgt dieses Datum?

Betrifft eFTI meinen CMR-Frachtbrief überhaupt?

Bis wann kann ich nach der Ablieferung noch reklamieren?

Wie lange muss ich einen CMR-Frachtbrief aufbewahren — und ab wann darf ich löschen?

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Quelle

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen amtlichen CMR-Vordruck oder ein offizielles Blanko-Formular?

Nein. Weder das CMR-Übereinkommen vom 19. Mai 1956 noch § 408 HGB schreiben ein Formular, ein Layout, eine Feldnummerierung oder eine Farbfolge vor. Vorgeschrieben ist eine Inhaltsliste: Artikel 6 Absatz 1 CMR nennt elf Pflichtangaben von (a) bis (k), Artikel 6 Absatz 2 weitere Angaben „where applicable", und Artikel 6 Absatz 3 lässt beliebige Zusatzangaben zu. Das bekannte Formular mit 24 nummerierten Kästchen ist ein Branchenmodell; die Feldnummern stehen in keiner Rechtsnorm. Ein Frachtbrief, der alle Angaben aus Artikel 6 Absatz 1 enthält, ist wirksam, auch wenn er anders aussieht.

Darf ich eine CMR-Vorlage als PDF oder Word-Datei selbst ausfüllen und ausdrucken?

Ja. Zwei Grenzen sind zu beachten. Erstens verlangen Artikel 5 Absatz 1 CMR und § 408 Absatz 2 HGB drei Originalausfertigungen — eine für den Absender, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer. Drei Ausdrucke desselben PDFs, die alle unterschrieben werden, erfüllen das; ein einziges Exemplar für den Fahrer nicht, weil der Absender dann die erste Ausfertigung nicht hat, die er nach Artikel 12 Absatz 5 Buchstabe (a) CMR für eine Weisung vorlegen müsste. Zweitens braucht es Unterschriften; § 408 Absatz 2 Satz 3 HGB lässt Nachbildungen durch Druck oder Stempel genügen. Ein selbst ausgefülltes PDF ist damit ein Papierfrachtbrief, kein elektronischer.

Wer füllt welches Feld des CMR-Frachtbriefs aus?

Die Zuständigkeit folgt der Haftung. Der Absender verantwortet die Sendungsbeschreibung: Nach Artikel 7 Absatz 1 CMR haftet er für Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben (b), (d), (e), (f), (g), (h) und (j) sowie aller Angaben nach Artikel 6 Absatz 2. Trägt der Frachtführer diese Angaben auf Verlangen des Absenders ein, gilt das bis zum Gegenbeweis als für Rechnung des Absenders (Artikel 7 Absatz 2). Der Frachtführer verantwortet die Übernahmeprüfung nach Artikel 8 und trägt begründete Vorbehalte ein. Der Empfänger quittiert nach Artikel 13 Absatz 1 gegen Aushändigung der zweiten Ausfertigung und des Gutes.

Was ist die CMR-Nummer, und wie lang darf sie sein?

Die CMR-Nummer ist die einzige Angabe des gewohnten Vordrucks, die in keiner Rechtsquelle vorgeschrieben ist: Weder Artikel 6 CMR noch § 408 Absatz 1 HGB verlangen eine Frachtbriefnummer. Sie ist eine Ordnungsnummer der ausstellenden Stelle. Rechtlich fassbar wird sie im gemeinsamen eFTI-Datensatz der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2024: Dort ist das Datenelement eFTI170 „Kennung des Beförderungspapiers" ein Textfeld mit höchstens 17 Zeichen; die Dokumentenart steht in eFTI169 als Code aus der Liste CL-026, für den Straßenfrachtbrief Code 730. Wer eine eigene Nummernsystematik entwirft, sollte deshalb höchstens 17 Zeichen vorsehen.

Ist der elektronische Frachtbrief in Deutschland zulässig?

Ja, auf zwei getrennten Wegen. Innerstaatlich stellt § 408 Absatz 3 Satz 1 HGB dem Frachtbrief eine elektronische Aufzeichnung gleich, „die dieselben Funktionen erfüllt wie der Frachtbrief, sofern sichergestellt ist, dass die Authentizität und die Integrität der Aufzeichnung gewahrt bleiben". Grenzüberschreitend gilt das CMR-Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008; Deutschland hat es durch Vertragsgesetz vom 27. September 2021 (BGBl. 2021 II S. 1035, 1036) ratifiziert, die Beitrittsurkunde am 5. Januar 2022 hinterlegt, und es trat für Deutschland am 5. April 2022 in Kraft. Eine Pflicht, elektronisch zu fahren, folgt aus keinem der beiden Wege.

Reicht ein gescanntes PDF per E-Mail als elektronischer Frachtbrief?

Nein. § 408 Absatz 3 HGB verlangt, dass Authentizität und Integrität sichergestellt sind; bei einem per E-Mail versandten Scan lässt sich weder die Urheberschaft eines Eintrags noch die Unverändertheit der Datei belegen. Der Scan ist das Abbild eines Papierfrachtbriefs, und die drei Originalausfertigungen bleiben auf Papier — einschließlich der ersten, an der das Verfügungsrecht nach Artikel 12 Absatz 5 CMR hängt. Zum Aufbewahren ist der Scan dagegen ausdrücklich zulässig: § 257 Absatz 3 HGB und § 147 Absatz 2 AO erlauben die Aufbewahrung auf Datenträgern, wenn die bildliche Wiedergabe übereinstimmt und lesbar bleibt.

Muss ich den CMR-Frachtbrief bei einer Kontrolle in Papierform aushändigen?

Für Kontrollen in Deutschland gilt § 7 GüKG. Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ist „ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis, in dem die beförderten Güter, der Be- und Entladeort und der Auftraggeber angegeben sind" mitzuführen — typischerweise der CMR-Frachtbrief. Nach § 7 Absatz 4 Satz 2 kann gerade dieses Begleitpapier „statt durch Aushändigen des Dokumentes auch auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht werden"; die Lizenzkopie und der technische Nachweis sind dagegen auszuhändigen und dürfen nicht eingeschweißt sein. Wird elektronisch vorgehalten, verlangt § 7 Absatz 6 Satz 2 Verfahren nach dem Stand der Technik, die Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität gewährleisten.

Woraus folgt das Datum 9. Juli 2027?

Aus einer Rechnung, nicht aus einem Verordnungstext. Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1056 lautet: „Ab 30 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens des ersten der in den Artikeln 7 und 8 genannten delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte akzeptieren die zuständigen Behörden gesetzlich vorgeschriebene Informationen …". Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942 sowie die Delegierten Verordnungen (EU) 2024/2024 und 2024/2025 wurden gemeinsam am 20. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und traten jeweils am zwanzigsten Tag danach in Kraft, also am 9. Januar 2025. Dreißig Monate später ist der 9. Juli 2027.

Betrifft die eFTI-Verordnung den CMR-Frachtbrief?

Nicht unmittelbar. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1056 zählt die erfassten Informationsanforderungen abschließend auf: Artikel 6 Absatz 1 VO (EWG) Nr. 11, Artikel 3 Richtlinie 92/106/EWG, Artikel 8 Absatz 3 VO (EG) Nr. 1072/2009, Artikel 16 Buchstabe c und Artikel 18 Absatz 1 VO (EG) Nr. 1013/2006 sowie Teil 5 Kapitel 5.4 von ADR, RID und ADN. Das CMR-Übereinkommen steht nicht darunter. Für Deutschland sind in Anhang I Teil B in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2025 genau vier Rechtsquellen notifiziert — die Kabotageverordnung (§ 17), das GüKG (§ 7 Absatz 1 Unterabsatz 3), die GGVSEB und die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung. § 408 HGB ist nicht darunter.

Wie prüfe ich, ob ein Zielland Vertragsstaat des e-CMR-Zusatzprotokolls ist?

Über zwei amtliche Quellen. Erstens die Depositarliste der Vereinten Nationen, Kapitel XI-B-11-b: derzeit 42 Vertragsparteien und 8 Unterzeichner ohne Ratifikation — Belgien hat 2008 nur unterzeichnet. Zweitens, deutschsprachig, die Bekanntmachungen des Auswärtigen Amts im Bundesgesetzblatt Teil II: Für jeden neuen Vertragsstaat erscheint eine eigene Bekanntmachung mit dem Inkrafttretensdatum „nach Artikel 8 Absatz 2", und jede verweist auf die vorhergehende, so dass eine lückenlose Kette entsteht. Zwei Sonderfälle sind zu beachten: Für Dänemark gilt das Protokoll nicht für die Färöer und Grönland, für das Königreich der Niederlande nur für den europäischen Teil.

Bis wann muss der Empfänger einen Schaden anzeigen?

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder Schaden spätestens im Zeitpunkt der Ablieferung (Artikel 30 Absatz 1 CMR; § 438 Absatz 1 HGB). Bei nicht erkennbarem Schaden innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung — nach Artikel 30 Absatz 1 CMR ohne Mitzählung von Sonn- und Feiertagen und schriftlich, nach § 438 Absatz 2 und 4 HGB dagegen als reine Siebentagefrist in Textform. Bei Lieferfristüberschreitung 21 Tage: nach Artikel 30 Absatz 3 CMR ab der Zurverfügungstellung an den Empfänger, nach § 438 Absatz 3 HGB ab der Ablieferung. Der Ereignistag wird nach Artikel 30 Absatz 4 CMR nicht mitgerechnet. Die Verjährung beträgt ein Jahr, bei Vorsatz drei Jahre (Artikel 32 Absatz 1 CMR; § 439 Absatz 1 HGB).

Wie lange muss ein CMR-Frachtbrief aufbewahrt werden?

Das hängt von seiner Funktion im Rechnungswesen ab, nicht vom Dokumententyp. Nach § 257 Absatz 4 HGB und § 147 Absatz 3 Satz 1 AO gilt: Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbriefe und sonstige Unterlagen sechs Jahre, Handelsbücher und Zollkodex-Unterlagen zehn Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden beziehungsweise der Brief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 257 Absatz 5 HGB, § 147 Absatz 4 AO). Dient der Frachtbrief als Leistungsnachweis zur Frachtrechnung, ist er Buchungsbeleg. Zusätzlich läuft die Frist nach § 147 Absatz 3 Satz 5 AO nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist.

Ist Logistivo eine e-CMR-Plattform?

Nein. Das CMR-Werkzeug von Logistivo nimmt Absender-, Empfänger-, Transport- und Ladungsangaben entgegen, erzeugt daraus ein ausgefülltes CMR-Dokument als PDF im Layout des gebräuchlichen 24-Felder-Formulars und sendet es an die angegebene E-Mail-Adresse; die Nutzung ist kostenlos und ohne Konto möglich. Es stellt keine leeren Vordrucke zum Download bereit, es unterschreibt nicht, es ist keine nach der eFTI-Verordnung zertifizierte eFTI-Plattform und kein zertifizierter eFTI-Dienstleister, und es erzeugt keine elektronische Aufzeichnung im Sinne des § 408 Absatz 3 HGB oder des CMR-Zusatzprotokolls. Es ist ein Dokumentenerzeuger.

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